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Schlagwort: Schriftform

Tücken des (unsauberen) Aufhebungsvertrags

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses lässt sich nicht nur durch eine Kündigung, sondern auch durch einen Aufhebungsvertrag erreichen. Letzterer hat - unabhängig von der Perspektive - den Vorteil, dass er im Grundsatz weniger Vorgaben unterliegt, sodass etwa das konkrete Beendigungsdatum frei verhandelbar und nicht - wie im Rahmen der ordentlichen Kündigung - an eine Frist gebunden ist. Dies kann durchaus nicht nur für Arbeitgeber, sondern auch für den Arbeitnehmer von Vorteil sein. Generell gibt es an einer transparent kommunizierten und fachmännisch ausgearbeiteten - einvernehmlichen - Trennung im Regelfall nichts auszusetzen.

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EDV-Umstellung

Aufgrund einer EDV-Umstellung ist die Kanzlei vom 14.07.2025 bis zum 18.07.2025 geschlossen. Ab dem 21.07.2025 sind wir wieder, wie gewohnt, für Sie da.