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Diesel-Abgasskandal – Krause + Partner hat erste Verfahren gegen Mercedes-Hersteller Daimler anhängig gemacht

Mittlerweile hat sich der VW-Abgasskandal zu einem Diesel-Abgasskandal ausgeweitet, in den offenbar auch der Mercedes-Hersteller Daimler verwickelt ist.

Mehrere Medien berichteten jüngst, dass weitere 60.000 Mercedes-Fahrzeuge in das Visier des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) geraten sind, das – ähnlich wie bei VW – von einer manipulierten Motorsteuersoftware ausgehen soll, die den Kühlmittelkreislauf auf dem Prüfstand künstlich kälter hält und deshalb dort deutlich geringere Stickoxidwerte bewirkt als im regulären Straßenverkehr, wo der gesetzliche Grenzwert häufig überschritten wird. In den Fokus ist insbesondere der Motor mit der Kennung OM 651 geraten, der u.a. bei dem SUV Mercedes-Benz GLK 220 CDI aus den Produktionsjahren 2012 bis 2015 verbaut wurde. Gerade bei diesem Modell wird von einem erhärteten Verdacht gesprochen. Da der Motor des genannten Typs allerdings auch in vielen weiteren Mercedes-Fahrzeugen verbaut wurde, geht man in den Medien von einem deutlich größeren Manipulationsumfang aus. Dies deckt sich auch mit der sog. „Diesel Recall Mercedes-Benz List“, die die Daimler AG auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat. Darauf sind zahlreiche Modelle v.a. mit den Motoren der Kennung OM 622, OM 642 und OM 651 gelistet, die von einem Rückruf betroffen sind. Die Ermittlungen des KBA sollen andauern. Neben der umstrittenen Motorsteuersoftware geht es allgemein auch um die Zulässigkeit eines sogenannten Thermofensters, in dem die Abgasrückführung, die zur Reduktion des NOx-Ausstoßes beitragen soll, bei – bereits leicht – kühleren Temperaturen immer weiter zurückfährt und ab einer bestimmten Temperatur vollständig eingestellt wird.

Erste Gerichte haben sich bereits damit befasst, inwieweit Daimler bei einer Verwicklung eines hergestellten Fahrzeugs in den Abgasskandal auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann, auch wenn Ansprüche gegen den Verkäufer bereits verjährt sind. Trotz der Tatsache, dass es sich um ein juristisch anspruchsvolles Terrain mit zahlreichen komplexen Fragen handelt, war bislang eine positive Tendenz seitens der Rechtsprechung zu erkennen, – bei juristisch fundiertem Vortrag – auch in den Mercedes-Fällen eine sittenwidrige Schädigung anzunehmen. Diese Erfolgsaussicht sorgte dafür, dass Rechtsschutzversicherungen regelmäßig dazu verpflichtet waren, eine Deckungszusage zu erteilen und dem nach den Erfahrungen von Krause + Partner auch nachkommen sind.

Daran hat sich auch durch das Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 18.09.2019 (Az. 12 U 123/18) nichts geändert. Schließlich wurde die Klage eines Daimler-Kunden darin – entgegen anders lautender Ausführungen von Vertretern des Herstellers – nicht deshalb abgewiesen, weil eine Manipulation widerlegt wurde, sondern schlicht aufgrund eines Verfahrensfehlers. Sachverständige Ausführungen zu der im Raum stehenden Abschaltlogik sind weiterhin – möglicherweise aus gutem Grund – nicht öffentlich einsehbar. Die Tatsache, dass das OLG Schleswig-Holstein und auch andere Gerichte im Rahmen der – unstreitigen – „Thermofenster“ mittlerweile regelmäßig nicht zu einem Schädigungsvorsatz gelangen, tangiert die Erfolgsaussicht und damit den Versicherungsschutz folglich nicht entscheidend.

Für die betroffenen Eigentümer hat der Versicherungsschutz einen unschätzbaren Vorteil. Schließlich sind die Kostenvorschüsse, die seitens der Sachverständigen in den von Krause + Partner betreuten Verfahren verlangt werden, in aller Regel immens. Lässt sich das dadurch bedingte Risiko jedoch minimieren, besteht weiterhin die attraktive Chance, den nahezu vollständigen Kaufpreis erstattet zu bekommen, da die Gerichte – im Erfolgsfall – dem Hersteller zwar überwiegend eine Nutzungsentschädigung zusprechen, diese aber häufig durch die gewährte Verzinsung des Kaufpreises aufgefangen wird.

Da es sich im Ergebnis um eine Schnittstellenproblematik zwischen Haftungs-, Vertrags-, und Verkehrsrecht handelt, berät und vertritt Krause + Partner auch im Diesel-Abgasskandal kompetent.