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Arbeitsrecht

Kompetente Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im gesamten Arbeitsrecht, wobei der Tätigkeitsschwerpunkt im individuellen Arbeitsrecht liegt, das besonders durch die vertragliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gekennzeichnet ist. Die Kernkompetenz von Dr. Krause + Partner liegt – neben dem Abmahnungs- und Versetzungsrecht – vor allem im Kündigungsrecht (ordentlich- sowie außerordentlich; betriebs-, verhaltens-, sowie personenbedingt) einschließlich etwaiger Abfindungsfragen.

Kündigungen

Abwehr von unberechtigten Kündigungen (ordentlich- sowie außerordentlich; betriebs-, verhaltens-, sowie personenbedingt), Abmahnungen oder Versetzungen

Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Vorbereitung und Durchführung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung oder Aufhebungsvertrag)

Kündigungsschutzprozesse und Abfindungsverhandlungen

Führung von Kündigungsschutzprozessen und Abfindungsverhandlungen

Lohn-, Gehalts-, Urlaubs- und Sonderansprüche

Durchsetzung und Abwehr von Lohn-, Gehalts-, Urlaubs- und Sonderansprüchen (insb. Gratifikationszahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld)

Entgeltfortzahlung

Beratung und Vertretung im Bereich der Entgeltfortzahlung (insb. bei Krankheit, vorübergehender Verhinderung oder Freistellung)

Rückforderung von Fortbildungszahlungen

Beratung und Vertretung bei der Rückforderung von Fortbildungszahlungen

Besonderheiten bei schwerbehinderten Menschen

Beratung und Vertretung von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen (z.B. besonderer Kündigungsschutz)

Zeugnisansprüche

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt