Arbeitsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im gesamten Arbeitsrecht, wobei der Tätigkeitsschwerpunkt im individuellen Arbeitsrecht liegt, das besonders durch die vertragliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gekennzeichnet ist. Die Kernkompetenz von Dr. Krause + Partner liegt – neben dem Abmahnungs- und Versetzungsrecht – vor allem im Kündigungsrecht (ordentlich- sowie außerordentlich; betriebs-, verhaltens-, sowie personenbedingt) einschließlich etwaiger Abfindungsfragen.
Kündigungen
Abwehr von unberechtigten Kündigungen (ordentlich- sowie außerordentlich; betriebs-, verhaltens-, sowie personenbedingt), Abmahnungen oder Versetzungen
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Vorbereitung und Durchführung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung oder Aufhebungsvertrag)
Kündigungsschutzprozesse und Abfindungsverhandlungen
Führung von Kündigungsschutzprozessen und Abfindungsverhandlungen
Lohn-, Gehalts-, Urlaubs- und Sonderansprüche
Durchsetzung und Abwehr von Lohn-, Gehalts-, Urlaubs- und Sonderansprüchen (insb. Gratifikationszahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld)
Entgeltfortzahlung
Beratung und Vertretung im Bereich der Entgeltfortzahlung (insb. bei Krankheit, vorübergehender Verhinderung oder Freistellung)
Rückforderung von Fortbildungszahlungen
Beratung und Vertretung bei der Rückforderung von Fortbildungszahlungen
Besonderheiten bei schwerbehinderten Menschen
Beratung und Vertretung von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen (z.B. besonderer Kündigungsschutz)