Verteidigung in Bußgeldverfahren, insbesondere bei Vorwurf eines Abstandsverstoßes, Geschwindigkeitsübertretung, Rotlichtverstoß, Mobiltelefon am Steuer, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis usw. Abwehr von Eintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg („Punkte“); Vorgehen gegen ein (drohendes) Fahrverbot, Führerscheinentzug oder Fahrtenbuchauflagen usw.