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Zwangsvollstreckungsrecht

Nachdem wir für Sie einen vollstreckbaren Titel – v.a. im Klage- oder Mahnverfahren – erwirkt haben und der Schuldner gleichwohl säumig bleibt, versuchen wir, Ihre Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen. Das Zwangsvollstreckungsrecht bietet zahlreiche Möglichkeiten, eine titulierte Gläubigerforderung durchzusetzen. Wir ziehen dabei sämtliche Optionen von der Einleitung von Sachpfändungen über die Einleitung von Lohn- oder Kontenpfändungen bis hin zur Eintragung von Sicherungshypotheken in Betracht.

Wir sichern darüber hinaus auch eine künftige Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners im Arrestverfahren (vorläufiger Rechtsschutz).

Sollten Sie Opfer einer unberechtigten Zwangsvollstreckungsmaßnahme werden, vertreten wir Sie ebenso im Zusammenhang mit möglichen Rechtsbehelfen wie insbesondere Erinnerungen oder Vollstreckungsgegenklagen.

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Rechtsanwalt

Rechtsfachwirtin